Das allgemeines Hochschulstart Auswahlverfahren
Von der Gesamtzahl aller zur Verfügung stehenden Studienplätze werden nach deiner Hochschulstart Bewerbung 55% nach der Abiturnote, 25% nach Wartezeit und 20% durch die Hochschulen selbst vergeben.
Die Studienplatz-Vergabe nach Abiturnote
Kriterium für die Vergabe nach Abiturnoten ist nur die auf dem Zeugnis ausgewiesene Durchschnittsnote. Nach ihr werden die Bewerber sortiert, so daß diejenigen mit einem Schnitt von 1,0 am Anfang und die mit 4,0 am Ende stehen. Diese Liste wird aber nicht bundeseinheitlich gebildet, sondern für jedes Bundesland getrennt. Damit sollen Unterschiede, die zwischen den Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer stehen, ausgeglichen werden. Die Aufteilung nach Ländern führt dazu, daß nur die Hochschulstart Bewerbung miteinander konkurrieren, die ihr Abitur unter gleichen Bedingungen abgelegt haben.
Hochschulstart Auswahlverfahren mit Wartezeit
Kriterium für die Vergabe nach Wartezeit ist die Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb des Abiturs verstrichen sind und an denen der Bewerber nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Diese Wartesemester (z.B. Berufsausbildung, Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges sozials oder ökologisches Seminar) werden automatisch berücksichtigt, d.h. daß sich der Bewerber nicht auf einer Liste etc. eintragen muß. Eine Gutschrift auf die Abiturnote erfolgt durch die Wartesemester aber nicht.
Studienplatz-Auswahl durch die Universitäten
Mit dem Auswahlverfahren durch die Hochschulen wurde schon vor vielen Jahren einem Wunsch der Universitäten entsprochen. Diese wollen sich ihre Studenten nicht nur zuteilen lassen, sondern selbst auf die Auswahl Einfluß nehmen. Alle diejenigen, die weder über die Abiturnote noch über die Wartezeit einen Studienplatz erhalten haben, nehmen an der Auswahl durch die Universitäten teil. Dabei werden diese Hochschulstart Bewerber auf verschiedene Studienorte verteilt. Dabei wird soweit wie möglich auf die Ortswünsche der Bewerber Rücksicht genommen. Jede Universität hat dann die Möglichkeit, für die Studiengänge eigene Auswahlkriterien nach folgenden Vorgaben aufzustellen.
- Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses
- Auswahlgespräch mit dem Bewerber
- Berücksichtigung beruflicher Qualifikationen
- Kombination dieser Kriterien
Nach Abschluss des allgemeinen Auswahlverfahrens steht fest, wer mit seiner Hochschulstart Bewerbung einen Studienplatz erhält und wer nicht. Wer das Verfahren erfolgreich durchlaufen hat, hat man zwar einen Studienplatz aber noch keinen Studienort. Wie die Zuteilung des Studienortes erfolgt, lest Ihr hier zum Hochschulstart Ortsverteilungsverfahren.