Untermiete – Das solltest du beachten

Auslandssemester und Praktika machen sich gut im Lebenslauf, strapazieren aber den Geldbeutel. Mit der Untervermietung oder Untermiete sparen sich viele Studenten den Kostenposten Wohnung. Wir sagen euch, worauf ihr bei der Untermiete für möbliertes Wohnen achten müsst.

Wie Martina geht es vielen: Die 27-jährige Politikstudentin bekam ihr Traumpraktikum, hatte damit aber ein akutes Geldproblem. Ihr Arbeitgeber, eine Entwicklungshilfeorganisation, saß nämlich nicht an ihrem Uniort Bamberg, sondern im Karibikstaat Trinidad und Tobago. Für Martina, die nur eine geringe Aufwandsentschädigung bekam, bedeutete das viele Impfungen, teure Flüge und erheblich höhere Wohnkosten. Sie fing deshalb an, nach einem Untermieter zu suchen, machte Aushänge und schaltete eine Annonce für möbliertes Wohnen. Über einen Bekannten kam sie dann auf Kilian, der ein Praktikum bei Siemens machte und auf der Suche nach einer möblierten Wohnung zu Untermiete in Bamberg war. Kilian machte einen sympathischen Eindruck und war auch sonst ein Glücksfall: Pünktlich zum Einzug hatte er seine Miete bezahlt und zum Auszug übergab er die Wohnung komplett durchgewienert zum studentischen Wohnen.

So glatt läuft es leider nicht immer bei der Untermiete. Es kann durchaus vorkommen, dass zum Beispiel die Miete auf sich warten lässt, dass Sachen verschwinden oder die möblierte Wohnung arg in Mitleidenschaft gezogen wird. Um sich hier vor unliebsamen Überraschungen zu wappnen, sieht man sich am besten genau an, wem man seine Wohnung zur Untermiete überlässt. Das ist zwar spießig, kann aber Nerven sparen.
Ähnliches gilt für die Formalien: Auch hier zahlt sich Spießigsein aus.

Untermiete anmelden

Vor Beginn der Untervermietung sollte unbedingt die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Viele Juristen und Gerichtsurteile lassen dieses unerlässlich erscheinen. Wurde sie nicht eingeholt, kann das laut Deutschem Mieterbund bei Untervermietung durchaus ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Auch ein Untermietvertrag – mit Kaution! – ist ein Muss. Dafür reicht in der Regel ein Mustervertrag, den man zum Beispiel auf großen Immobilienseiten herunterladen kann. Die Höhe der Untermiete können nach deutschem Mietrecht Mieter und Untermieter übrigens frei aushandeln. Sie sollte sich nach dem Anteil der überlassenen Fläche an der Gesamtfläche der Wohnung richten und kann sogar leicht über dem liegen, was der Hauptmieter zahlt. Denkbar ist auch, dass der Vermieter – vor allem bei Sozialwohnungen – einen Untermietzuschlag verlangt, also die Miete für den Zeitraum der Untervermietung leicht erhöht. Besonders bei der Untermiete für möbliertes Wohnen ist dieses denkbar und sinnvoll.

Untermieter Kündigen – so geht’s

Die meisten Untermietverträge haben eine relativ kurze Kündigungsfrist. Diese beträgt je nach Ausgestaltung des Mietvertrag Untermiete lediglich zwei Wochen bis maximal drei Monate. Ist die Kündigungsfrist nicht näher definiert, orientiert sich die Kündigungsfrist bei Untermieter kündigen an der gesetzlichen Frist von drei Monaten.

Für weitere Informationen und Einzelheiten zum Mietrecht ist der Deutsche Mieterbund ein guter Ansprechpartner.

By Baroni

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