Was brauche ich an Versicherung im Studium? Mit dem Beginn eines Studium stellen sich einige Fragen zu Versicherungen, denen man kurz seine Aufmerksamkeit schenken sollte, damit es im Ernstfall nicht zu spät ist. Wir geben Euch einen Überblick über das was Ihr an Versicherungen braucht.
Krankenversicherung
Für Studenten gilt eine Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Dabei ist zu beachten, welche Art der Versicherung Ihr haben wollt. Wer lieber privat Versichert sein möchte, muss sich zu Beginn des Studiums zum Erstsemester von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, da ansonsten ein Wechsel während des Studiums nicht möglich ist. Ebenso ist eine Befreiung allerdings auch nicht rückgängig zu machen, Ihr müsst also bis zum Ende des Studiums privat versichert bleiben.
Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung könnt Ihr in jeder Filiale einer gesetzlichen Krankenkasse vornehmen lassen, meistens gibt es in direkter Uninähe solche Büros der bekannten Versicherungen wie AOK, Barmer, DAK etc. die sich um studentische
Belange kümmern für eine Versicherung im Studium.
Für alle unter 26 Jahren (zuzüglich der Zeit für Wehr- oder Zivildienst) gibt es ansonsten die Möglichkeit, in der Familienversicherung der Eltern als Versicherung im Studium zu bleiben, ohne einen eigenen Beitrag zahlen zu müssen. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass Ihr nicht mehr als 325 € im Monat verdienen dürft und mindestens ein Elternteil muss auch in der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Die Versicherungspflicht räumt aber auch Studierenden, die sich selbst versichern müssen das Recht ein, sich zu einem relativ günstigen Beitrag zu versichern. Allerdings nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahr oder dem Ende des 14. Fachsemester, danach steigen die
Beiträge (wobei es auch hier einige Ausnahmen gibt).
Für BAföG-Empfänger besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung zu erhalten. Genauere Informationen findet Ihr dazu auf den Seiten der Studentenwerke.
Private Haftpflichtversicherung
Unverzichtbar ist auch eine private Haftpflichtversicherung, die eingreift, wenn durch Euer Verhalten einem Dritten ein Schaden entstanden ist. Muß Euch als Fußgänger z.B. ein Autofahrer ausweichen, wird dabei schwer verletzt und kann nicht mehr arbeiten,
haftet Ihr mit Eurem gesamten Privatvermögen. Weil sich aus einem solchen Schadensfall schnell unübersehbare Kosten ergeben, ist eine private Haftpflichtversicherung gut angelegtes Geld und mit ca. 30-50 € im Jahr auch nicht besonders teuer.
Für die Haftpflichtversicherung gilt, dass Ihr während des Studiums oder einer Ausbildung solange bei Euren Eltern mitversichert bleiben könnt, bis Ihr ins Berufsleben einsteigt. Als Berufstätigkeit zählen übrigens auch Referendariate und Fortbildungen.
Stellt also sicher, daß Ihr über die private Haftpflichtversicherung Eurer Eltern versichert sein oder schließt eine eigene Police ab. Das geht bei einem der Direktversicherer auch gleich im Internet. Informationen dazu in den Verbraucherzentralen und bei der
Stiftung Warentest.
Für alle die mit einer/m PartnerIn bereits zusammenleben, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, sich gemeinsam günstig zu versichern. Für Einzelheiten bitte immer die Versicherungsbedingungen beachten!
Hausratsversicherung
Eine Hausratsversicherung versichert Euren Hausrat gegen Diebstahl, Beschädigung z.B. durch Wasserschäden oder Vandalismus und greift auch auf Reisen ein, soweit persönliche Gegenstände aus Eurem Hotelzimmer entwendet werden. Der versicherungswert richtet sich danach, was es Euch kosten würde, den gesamten Hausrat, also alles was sich in Euren vier Wänden befindet, neu anzuschaffen
Eine Hausratsversicherung macht nur Sinn, soweit Ihr nicht in einem versicherten Haushalt (z.B. bei den Eltern) wohnt. Die Prämien richten sich nach der Quadratmetergröße und dem zu versichernden Wert pro Quadratmeter. Für studententypische Wohngrößen liegen
sie bei ca. 50-60 € im Jahr, sind aber auch günstiger zu haben. Für Einzelheiten bitte immer die Versicherungsbedingungen beachten!
Da die gesetzliche Rente heute bzw. in Zukunft wohl nicht mehr ausreicht, um den Lebensstandard zu sichern, den man aus dem Erwerbsleben kennt, ist es sinnvoll, so früh wie möglich mit der Vorsorge für das Alter zu beginnen.
[…] Bei der Bedürftigkeitsprüfung werden nicht nur die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betreffenden unter die Lupe genommen, sondern auch die des Partners – gleichgültig ob ein Trauschein existiert oder nicht (Ausnahme: dauerhaft getrennt lebende Ehepaare). Dabei ist ein Werkvertrag mit bis zu 14 Stunden pro Woche noch zulässig, ohne dass sich die Bezugshöhe ändert. Erst wenn der Verdienst einen Freibetrag von 20 Prozent des Arbeitslosengeldes, mindestens aber 165 Euro übersteigt, wird dieser angerechnet. Sobald jedoch 15 Stunden (oder mehr) gearbeitet werden entfällt der Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamtes aus Sozialversicherung komplett. Hier findet ihr weitere Informationen zum Thema Versicherung im Studium. […]