Etwa drei Viertel der Studierenden arbeiten neben ihrem Studium, um die Semestergebühren, Miete und Lebenshaltungskosten finanzieren zu können. Die Beschäftigungen sind dabei vielfältig. Ein typischer Studi-Job ist das Kellnern, doch auch als Aushilfe im Einzelhandel, mit Nachhilfe, oder bei einer klassischen Bürotätigkeit verdienen sich viele Studierenden etwas dazu. Ebenfalls beliebt ist der Job als Hilfskraft an der Hochschule, da so Studieninhalte vertieft und wertvolle Kontakte innerhalb der Branche geknüpft werden können. Doch egal, für welchen Nebenjob man sich entscheidet: Gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden. Hier erfährst du, wann du Steuern und Sozialabgaben zahlen musst, und weshalb sich eine Steuererklärung für dich lohnen kann.
Minijob auf 520-Euro-Basis
Am unkompliziertesten ist es, wenn du einem Minijob auf 520-Euro-Basis nachgehst. Das bedeutet, dass dein Gehalt monatlich durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro beträgt. Somit ist es in Ordnung, wenn die 520-Euro-Grenze mal überschritten wird, solange du in anderen Monaten dafür weniger Gehalt bekommst. Wichtig ist bloß, dass die jährliche Verdienstobergrenze von 6240 Euro nicht überschritten wird (das gilt auch, falls du Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhältst!). Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale an. Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Ob du in die Rentenversicherung einzahlen möchtest oder nicht, kannst du dir aussuchen. Auf Antrag kannst Du dich nämlich ganz einfach von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wenn du unter 25 Jahre alt bist und lediglich einem Minijob nachgehst, kannst du außerdem weiterhin in der Familienversicherung bleiben und musst so keine Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse zahlen.
Angestellt als Werkstudent / Werkstudentin
Als Werkstudent oder Werkstudentin kannst du mehr Geld verdienen. Allerdings darfst du während des Semestern nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten. In den Semesterferien darfst du hingegen Vollzeit arbeiten, wenn du möchtest. Bei einem Werkstudentenjob zahlst du in die Rentenkasse ein, andere Sozialabgaben fallen nicht an. In der Regel musst du dich selbst krankenversichern. Informiere dich über günstige Studierendentarife! Als Werkstudent oder Werkstudentin musst du außerdem – anders als bei einem Minijob – Einkommenssteuer zahlen. Das gilt, sobald deine Einkünfte die steuerlichen Freibeträge überschreiten. Im Jahr 2023 liegt diese Grenze bei 10908 Euro. Als Werkstudent wird man über die Lohnsteuerkarte versteuert. Dein Arbeitgeber führt die Steuer also direkt an das Finanzamt ab. Die Höhe des Steuersatzes ist abhängig von deinem Einkommen und deiner Steuerklasse. Was vom Bruttolohn übrig bleibt, kann mit Tools wie dem online Brutto Netto Rechner ganz einfach ermittelt werden.
Kurzfristige Beschäftigung
Einige Studierende wollen sich während der Vorlesungszeit voll und ganz auf ihr Studium konzentrieren und entscheiden sich deshalb dazu, einer kurzfristigen Beschäftigung nachzugehen. Darunter versteht man einen Job, der auf drei Monate befristet ist oder an maximal 70 Tagen im Jahr ausgeübt wird. Sozialabgaben fallen keine an, es ist jedoch möglich, Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Unter 25 Jahren ist der Verbleib in der Familienkrankenversicherung möglich. Kurzfristige Beschäftigungen sind steuerpflichtig. Das Unternehmen kann entweder über die Lohnsteuerkarte versteuern oder aber einen pauschalen Steuersatz von 25 % für kurzfristig Beschäftigte anwenden.
Selbstständigkeit
Manche Studierende machen sich bereits während ihres Studiums selbstständig. Wenn du dein eigner Chef bist, bist du unabhängig von einem Unternehmen und kannst dir die Arbeit einteilen wie du möchtest. Von deinen Kundinnen und Kunden bekommst du deinen Bruttolohn, versteuern musst du ihn selbst. Deshalb musst du beim Finanzamt einer Steuernummer beantragen und eine Steuererklärung einreichen, in der du alle deine Einkünfte aufführst. Wird der jährliche Freibetrag überschritten, musst du Einkommenssteuer zahlen. Sozialabgaben sind nicht fällig und unter 25 Jahren musst du dich auch nicht selbst krankenversichern, vorausgesetzt eine Familienversicherung liegt vor.
Geld zurück dank Steuererklärung
Für viele Studierende kann es sich lohnen, eine Steuererklärung einzureichen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind. Viele Studienkosten sind nämlich anrechenbar, darunter die Semesterbeiträge, Zinsen für einen Studienkredit, Ausgaben für Arbeitsmittel (zum Beispiel Fachliteratur, Büromaterial, Notebook und für das Studium benötigte Software), Kosten für Exkursionen und dergleichen mehr. Wenn diese Ausgaben geltend gemacht werden sollen, solltest du unbedingt die Quittungen aufbewahren. Das Finanzamt kann nämlich einen Nachweis fordern. Im Erststudium werden die Studienkosten als Sonderausgaben behandelt. Diese sind auf 6000 Euro im Jahr begrenzt und mindern den Steuerbetrag in dem Jahr, in dem sie auch gezahlt worden. Eine Steuererstattung erhältst du somit nur, wenn du steuerpflichtige Einnahmen hattest. Absolvierst du gerade eine Zweitausbildung, studierst also beispielsweise nach einer bereits abgeschlossenen Ausbildung oder im Master, sieht die Sache anders aus. Selbst wenn du keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt hast, kann eine Steuererklärung in diesem Fall sinnvoll sein. Studienkosten können in der Zweitausbildung nämlich als Werbungskosten abgesetzt werden und ein Verlustvortrag ist möglich. Das Finanzamt verrechnet diese vorgetragenen Werbungskosten erst dann, wenn steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden, du also zum Beispiel in deinen ersten richtigen Job nach dem Studium startest.
BAföG
Wenn du BAföG empfängst, musst du auf Einkommensgrenzen achten! Innerhalb des zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum darfst du nur 6240 Euro brutto dazuverdienen. Das entspricht 520 Euro im Monat. Bist du selbstständig, darf dein jährlicher Gewinn 4900 Euro nicht überschreiten. Wenn dein Einkommen höher ist, kann dein BAföG gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden. Rechne also im Zweifel aus, ob es sich für dich überhaupt lohnt, mehr zu arbeiten.
Die Informationen in diesem Beitrag können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und ersetzen nicht die fachliche Beratung von Expertinnen oder Experten (beispielsweise von Steuerberaterinnen und –beratern), bieten dir aber einen guten ersten Überblick, was du beim Jobben als Studi beachten musst.