Mietvertrag
Ein Mietvertrag sollte grundsätzlich schriftlich vereinbart werden. Zwar ist auch ein mündlicher
Mietvertrag wirksam, es stellen sich aber Beweisprobleme. Lest Euren neuen Mietvertrag genau durch.
Alles, was dort vereinbart wurde, ist einzuhalten, es sei denn, es liegt eine ungültige Klausel vor.
Beispiele dafür sind z. B.:
Aufforderungen zur Zahlung von Pauschalen für Umzugsschäden im Treppenhaus
Verpflichtende finanzielle Beteiligung an allen Reparaturen innerhalb der Wohnung
Ein Verbot, Teppichböden in der Wohnung zu verkleben
Jederzeitiges Zugangsrecht zur Wohnung für den Vermieter
Falls Ihr ganz sicher gehen wollt, lasst den Vertrag beim örtlichen Mieterbund auf ungültige Klauseln untersuchen.
Die Adresse des örtlichen Mieterverein findet Ihr beim Mieterbund.
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