Kündigungsfrist für Mieter
Ein Mietvertrag muß rechtzeitig gekündigt werden, damit nicht doppelte Zahlungen für alte und neue
Wohnung anfallen. Seit dem 1. September 2001 gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten,
es sei denn, es sind andere Fristen im Mietvertrag vereinbart worden.
Kündigungen müssen immer schriftlich per Brief erfolgen. Mündliche Kündigungen, ein Fax, eine eMail
oder gar ein Telegramm sind ungültig. Das Kündigungsschreiben muss handschriftlich unterzeichnet werden.
Kündigungsfrist für Vermieter
Für den Vermieter gelten gestaffelte Kündigungsfristen. Bei einem Mietverhältnis, das fünf Jahre
andauert, gilt eine Frist von drei Monaten. Beträgt die Wohndauer mehr als fünf Jahre, verlängert sich
die Kündigungsfrist auf sechs Monate. Bei einer Wohnzeit von mehr als acht Jahren, muss der Vermieter
eine Kündigungsfrist von neun Monaten einhalten.
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