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ZVS 2.0 – Hochschulstart |
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Hochschulstart ist noch wenig bekannt: Die Nachfolgeorganisation der ZVS
koordinierte die Vergabe der zulassungsbeschränkten
Studienplätze und soll für ein schnelleres und gerechteres Bewerbungsverfahren sorgen.
Vor allem soll die Etablierung von Hochschulstart.de helfen, die chaotischen Zustände
früherer Semester in den Griff zu bekommen. Mehrfachbewerbungen hatten den
Vergabeprozess ineffizient gemacht und immer wieder eigentlich freie Studienplätze
blockiert. Hochschulstart.de stellt dem nun den Ansatz der Basisfunktionalität entgegen: Alle
eingehenden Bewerbungen sollen über das gleichnamige Internetportal miteinander abgeglichen werden
und so für eine optimale Ausnutzung des Studienplatzvolumens in bestimmten Fächern sorgen.
Mit Hochschulstart in Berührung kommen vor allem diejenigen, die eines der bundesweit
zulassungsbeschränkten Fächer studieren möchten – also Medizin,
Pharmazie, Tiermedizin oder Zahnmedizin. Biologie und Psychologie zählen anders als zu ZVS-Zeiten nicht mehr
dazu. Auch in einigen lokal beschränkten Studiengängen ermittelt Hochschulstart
über ein sogenanntes Service-Verfahren Zulassungen für einzelne Universitäten und
Fachhochschulen. Um welche Fächer und Universitäten es sich dabei genau handelt, lässt
sich am besten direkt aus der Website selbst ersehen.
Für beide Verfahren kann man sich jeweils einmal bewerben. Die Fristen für das
Wintersemester sind im bundesweiten Verfahren der 15. Juli (Neu-Abiturienten) bzw. der
31. Mai (Alt-Abiturienten) und im Service-Verfahren für alle der 15. Juli. Im Wintersemester
ist am 15. Januar Bewerbungsschluss. Wie bisher müssen Bewerber im bundesweiten
Verfahren ihren Wunschstudienort angeben – und auch die Möglichkeit, zu einem
späteren Zeitpunkt einen Studienplatztausch vorzunehmen,
ist geblieben. Dadurch, dass neuerdings Bewerber während des Auswahlverfahrens noch einige Zeit die Reihenfolge
ihrer Wunschstudienorte nachträglich anpassen können, dürfte jedoch so mancher
Studienplatztausch überflüssig werden.
Neu ist auch die Grundlage, auf dessen Basis das bisherige ZVS Vergabeverfahren
durchgeführt wird. Anders als bisher gehen nun im bundesweiten Verfahren nur noch 20 Prozent aller
verfügbaren Studienplätze an die jahrgangsbesten Abiturienten. Diese Plätze werden
jedoch zuerst vergeben. In einem nächsten Schritt werden mit weiteren 20 Prozent die
Wartezeitkandidaten berücksichtigt. Danach können die Unis 60 Prozent ihrer künftigen
Studenten nach von ihnen individuell festgelegten Kriterien auswählen. Dabei spielt die
Abinote zwar weiterhin eine große Rolle, doch kann sie um weitere Kriterien, wie Tests,
Auswahlgespräche, Berufserfahrung und die besondere Gewichtung von Einzelnoten,
ergänzt werden. So ist zum Beispiel an verschiedenen Universitäten der Test für
Medizinische Studiengänge Voraussetzung für eine Zulassung außerhalb der Bestnote.
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